Gibt es in Österreich Förderungen für Elektroroller?

In vielen Ländern wird die Anschaffung von Elektrofahrzeugen gefördert. Auch in Österreich? Und wenn ja, für welche Fahrzeuge?

Gleich vorweg: Ja, es gibt in Österreich auch Förderungen für Elektroroller!

Für welche Fahrzeuge gibt es eine Förderung?

Gefördert werden rein elektrische betriebene Zweiräder der Klasse L1e (also max. 45 km/h und max .4 kW) und L3e (also Zweiräder > 45 km/h bzw. > 4 kW). Nicht gefördert werden zum Beispiel elektrisch betriebene Quads oder Dreiräder (Ausnahme: Wenn die Spurbreite geringer als 60 cm ist, gilt ein Fahrzeug als Zweirad!).

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung besteht aus zwei Teilen. Einerseits einem E-Mobilitätsbonusanteil der Zweiradimporteure in der Höhe von EUR 375 netto, also EUR 450 brutto. Diese bekommen Sie auf jeden Fall bereits beim Kauf abgezogen.

Dann gibt es noch maximal 375 Euro Förderung vom Bund, jedoch maximal 30% der förderfähigen Kosten, sprich: Des Preises, den Sie für das Elektrofahrzeug bezahlt haben. Vereinfacht gesagt: Liegt der bezahlte Preis über EUR 1.166,67 (inkl. MWSt.) so beträgt die Förderung EUR 375. Liegt der bezahlte Preis unter EUR 1.166,67 so beträgt die Förderung 30% des Kaufpreises.

Wie lange gibt es die Förderung noch?

Bis Ende 2018. Allerdings ist die E-Zweiradförderaktion ist Teil eines in Summe 72 Millionen Euro umfassenden Aktionspakets. Ist dieser „Fördertopf“ ausgeschöpft kann die Förderaktion auch schon früher beendet werden.

Welche Bedingungen gibt es noch?

  1. Sie müssen Strom aus 100% erneuerbaren Energien („Ökostrom“) beziehen. Hier finden Sie einen Tarifkalkulator, mit dem Sie sich den günstigsten Ökostromanbieter an Ihrem Wohnort heraussuchen können. Keine Sorge, Sie brauchen keine Umbauten an Ihrer Wohnung vornehmen und es kann durch einen Anbieterwechsel zu keiner schlechteren Versorgung kommen!
  2. Auf der Rechnung, die Sie von Ihrem Zweiradhändler bekommen muss ein Informationstext (siehe hier) angeführt sein!
  3. Sie müssen das Fahrzeug mindestens 4 Jahre behalten.

Wo ist die Förderung zu beantragen?

Die Förderung muss auf dieser Website beantragt werden.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Weitere Informationen erhalten Sie:

Wer kann garantieren, dass ich die Förderung auch bekomme?

Es gibt keinerlei Garantie, dass Sie auch tatsächlich eine Förderung bekommen. Ein häufiger Grund für Ablehnungen sind leider unvollständig oder falsch ausgefüllte Anträge. Bitte lesen Sie sich die oben verlinkten Internetseiten und Leitfäden genau durch und scheuen Sie sich nicht, bei Unklarheiten die Kommunalkredit Public Consulting telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren!

Gibt es noch weitere Förderungen?

Es kann durchaus sein, dass Ihnen auch Ihre Gemeinde oder Ihr Energieversorger weitere Förderungen gewährt. Am besten, Sie fragen einfach einmal nach!

 

 

Stand: 01.07.2018. Angaben ohne Gewähr!